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Winter in den Alpen: Fahrbedingungen und Ausrüstungspflichten

Wer im Winter mit dem Auto durch oder in die Alpen fährt, sollte einiges beachten. Der ACE hat einige wichtige Infos und Tipps zusammengestellt.

 ©Rainer Sturm Pixelio

In den Wintermonaten muss gerade im Alpenraum grundsätzlich mit Schnee und Eis gerechnet werden. Aktuell sind alle regulären Wintersperren bereits aktiv, weitere Alpenpässe sind – je nach Wetterlage – vorübergehend nicht befahrbar. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, empfiehlt bei geplanten Autofahrten in den Alpenraum eine besonders gründliche Reisevorbereitung und klärt über Winterausrüstungspflichten sowie aktuelle Sperren auf.

Winterreifenpflicht beachten

Autofahrer sind bei winterlichen Verhältnissen in Deutschland verpflichtet, Winterreifen zu nutzen. Dies besagt die „situative Winterreifenpflicht“. In Bergregionen sind Schneefälle spätestens seit dem Herbstbeginn jederzeit möglich, sodass Fahrten dort aktuell nur mit Winterreifen unternommen werden sollten. Achtung: Seit 1. Oktober ist die M+S-Kennzeichnung für Winterreifen nicht mehr ausreichend. Wintertaugliche Reifen – egal ob Winterreifen oder Ganzjahresreifen – müssen das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg) tragen. Im Ausland gelten teils abweichende Ausrüstungspflichten.
 
Je mehr Profil, desto besser der Grip

Der deutsche Gesetzgeber sieht bei Winterreifen – ebenso wie bei Sommerreifen – eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Aus Sicht des ACE ist das aber insbesondere im Winter zu wenig: Dann sollte die Profiltiefe aus Sicherheitsgründen mindestens 4 Millimeter betragen. Gerade, wer in den Bergen unterwegs und häufig mit Schnee und Schneematsch konfrontiert ist, sollte durch möglichst viel Reifenprofil für die bestmögliche Haftung sorgen.

Die Profiltiefe misst man am besten mit einem Reifenprofil-Messer. Der Messstab wird dazu zwischen den Profilblöcken des Hauptprofils, den Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, bis zum Anschlag geschoben. Dabei außen, innen und in der Mitte messen, da Reifen oft ungleichmäßig abgefahren sind. Doch auch ohne Hilfsmittel lässt sich die Profiltiefe überprüfen: Viele Reifen haben sogenannte Verschleißindikatoren, auch TWI genannt. Es handelt sich dabei um kleine Stege in den Rillen. Sind diese auf gleicher Höhe wie das Profil, ist der Reifen laut Hersteller an der Verschleißgrenze. Manche Reifen haben unterschiedlich hohe TWIs für den Winter und den Sommer – die für den Winter sind in der Regel mit einer Schneeflocke gekennzeichnet.
 
Schneekettenpflicht möglich

Auf den europäischen Alpenpässen können wie in anderen Bergregionen und Skigebieten auch Schneeketten vorgeschrieben sein. Die aus Metall gefertigten Ketten werden auf die Reifen montiert und bieten auf schneebedeckten und vereisten Straßen zusätzlichen Grip, um besser bremsen, anfahren und lenken zu können. Der ACE empfiehlt, Schneeketten in Bergregionen und Skigebieten immer mitzuführen, um bei nicht ungewöhnlichen plötzlichen Wintereinbrüchen auf hoch gelegenen Passstraßen gewappnet zu sein. Das Verkehrszeichen, das einen Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund zeigt, wird nur bei entsprechenden Wetterlagen aufgestellt und besagt: Die Weiterfahrt ist für alle mehrspurigen Fahrzeuge nur mit Schneeketten erlaubt – diese müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Wichtig: Ist kein solches Verkehrszeichen zu sehen, dürfen Schneeketten freiwillig angelegt werden, wenn die Fahrbahn schnee- oder eisbedeckt ist und der Fahrbahnbelag dadurch nicht beschädigt wird. Sind Schneeketten montiert, darf man höchstens mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h fahren. Achtung: Wer mit den Fahrbedingungen in winterlichen Bergregionen nicht vertraut ist, sollte Autofahrten bei Glätte möglichst vermeiden.
 
Sperrungen einplanen

36 der 150 wichtigsten Alpenstraßen und -pässe sind mit einer regulären Wintersperre belegt und können erst wieder im nächsten Frühjahr befahren werden. Hinzu kommen aktuell vier vorübergehend geschlossene Passstraßen. Momentan ist außerdem für 32 Alpenstraßen und -pässe Winterausrüstung erforderlich, auf drei davon besteht aktuell Schneekettenpflicht. Der ACE warnt: Weitere Sperren sind jederzeit möglich. Bei geplanten Fahrten und vor Fahrtantritt in entsprechende Gebiete sollte man sich regelmäßig über die derzeitige Verkehrslage und aktive Sperrungen informieren. 

von Gerhard Mauerer