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Holland macht Jagd auf Handy-Sünder

Dass man als Autofaher nicht am Handy rummachen darf, weiß jeder. In den Niederlanden geht man nun mit Hilfe Künstlicher Intelligenz gegen Handy-Sünder vor.

 ©Goslar Institut

In den Niederlanden gehen die Behörden inzwischen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) gegen Autofahrer vor, die mit dem Smartphone am Ohr unterwegs sind. 2019 hatte der australische Bundesstaat New South Wales ein hochauflösendes Kamerasystem, das eigens für das Identifizieren von Handy-Sündern entwickelt wurde, erstmals eingesetzt. Nach einer einjährigen Testphase auf einem Teilstück der Autobahn A28 von Utrecht nach Amersfoort nehmen nun auch die niederländischen Behörden die so genannten Handy-Blitzer regulär in Betrieb. Hierzulande scheitert die baldige Einführung solcher Blitzgeräte zurzeit noch an rechtlichen Hindernissen.

Die smarten Smartphone-Blitzer funktionieren im Prinzip wie eine herkömmliche Radarfalle. Nur dass bei dieser Technik Handys, Tablets, Navis und andere elektronische Geräte in den Händen des Fahrers auffallen – zu erkennen auf einem Foto vom Oberkörper und dem Schoß des Fahrers sowie dem Kennzeichen des Fahrzeugs. Wer erwischt wird, der zahlt 240 Euro. Nicht nur deshalb sollten sich auch deutsche Autolenker, die in dem Nachbarland unterwegs sind, auf die neuen Blitzer einstellen. Wer während der Fahrt keine elektronischen Geräte zur Hand nimmt, trägt schließlich erwiesenermaßen auch zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer bei.

Möglich macht diese neue Form der Verkehrsüberwachung ein speziell zu diesem Zweck entwickeltes Kamerasystem, das von schräg oben, also etwa von Autobahnbrücken, durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografiert. Die dabei entstandenen Aufnahmen werden mittels KI unter dem Aspekt ausgewertet, ob der Fahrer etwas in der Hand hält oder auf seinem Oberschenkel liegen hat. Wenn die KI bzw. die auswertenden Beamten feststellen, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät handelt, ist das Bußgeld fällig. Handelt es sich hingegen nur um ein Trinkgefäß oder einen anderen unverfänglichen Gegenstand, wie etwa ein Butterbrot oder ein anderes Nahrungsmittel, werden die Aufnahmen sofort gelöscht und gar nicht erst gespeichert, wie die niederländische Polizei versichert.

Die dortigen Behörden begründen den Einsatz der neuen Überwachungstechnik damit, dass in den Niederlanden nach Schätzungen von Experten nahezu jeder dritte Unfall auf Ablenkung des Fahrzeuglenkers durch Mobilphones oder sonstige mobile Geräte zurückzuführen sei, wie das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern weiter berichtet. Die neuen Handy-Blitzer sollen daher als verkehrserzieherische Maßnahmen wirken und die Autofahrer dazu bringen, sich an das entsprechende Verbot zu halten.

Müssen sich deutsche Autofahrer in naher Zukunft neben Geschwindigkeitsmessungen auch auf Handyüberwachung einstellen? Eher nicht, meinen Fachleute und begründen ihre Einschätzung mit Datenschutzbedenken. So erscheint in den Niederlanden auf den Aufnahmen der Handy-Blitzer nicht das Gesicht des Fahrers. Denn dort genügt aufgrund der so genannten Halterhaftung das Kennzeichen des Fahrzeugs, um den Besitzer des Wagens zu bestrafen. Hierzulande hingegen wird die jeweilige Person am Steuer haftbar gemacht, weshalb auf Fotos von Tempo-Blitzern auch immer das Konterfei des Fahrers zu sehen ist. Diese Aufnahmen werden allerdings nur ausgelöst, wenn das Überwachungsgerät tatsächlich eine Geschwindigkeitsübertretung anzeigt. Von einem Handy-Blitzer hingegen werden alle Fahrzeuge erfasst und erst im Nachhinein lässt sich feststellen, wer gegen das Verbot verstoßen hat. Das ist mit den aktuellen Datenschutzvorgaben hierzulande nicht vereinbar.

Dabei ist auch auf unseren Straßen die Nutzung von Smartphones während der Fahrt eine ständige und nicht zu vernachlässigende Gefahrenquelle – mit steigender Tendenz, wie Statistiken belegen. Wird ein Autofahrer mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt, drohen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ergibt sich daraus eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, der Betroffene bekommt zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und muss seinen Führerschein einen Monat lang abgeben. Bei einem Unfall wegen unerlaubter Handynutzung geht das Bußgeld auf 200 Euro hoch, plus den gerade genannten weiteren Folgen. In vielen Fällen bekommt der Fahrer, wenn sich ein Unfall ereignete, während sie oder er mit dem Handy beschäftigt war, mindestens eine Teilschuld zugesprochen. Darüber hinaus kann es passieren, dass der Fahrer die Kosten für den Schaden am eigenen Auto selbst tragen muss, weil die Kaskoversicherung in einem solchen Fall nicht leistet, betont das Goslar Institut.

ampnet/jri

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